Die EDK hat im März 2004 eine nationale Strategie zur Weiterentwicklung des Sprachenunterrichts verabschiedet. Die wichtigsten Inhalte dieser Strategie sind in die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) eingeflossen und werden damit für die dem Konkordat beitretenden Kantone verbindlich.
Gemäss dieser Sprachenstrategie wird ab der Primarschule eine zweite Landessprache und Englisch unterrichtet, dies spätestens ab dem 3. und dem 5. Schuljahr.
Die Umsetzung der Sprachenstrategie geht einher mit einer Weiterentwicklung des Sprachenunterrichts zur Erreichung klar definierter Ziele. Diese werden national über nationale Bildungsstandards per Ende des 6. und 9. Schuljahres (resp. des 8. und 11. Schuljahres) für zwei Sprachen vorgegeben.
Die Einstiegsfremdsprache wird regional koordiniert. In der Deutschschweiz beginnen die Kantone an der Sprachgrenze (BS, BL, SO, FR, BE, VS) mit der Landessprache Französisch, die übrigen Kantone mit Englisch als erster Fremdsprache. Graubünden hat als mehrsprachiger Kanton eigene Regelungen.
Die Umsetzung der gesamtschweizerischen Sprachenstrategie wird in der Deutschschweiz durch die AG Sprachen koordiniert. Sie bearbeitet die Aufgaben gemäss ihres von der DVK beschlossenen Mandats. Sie betreibt als Informationsplattform die Website www.sprachenunterricht.ch