Die Kommission Volksschule der D-EDK hat eine Arbeitsgruppe damit beauftragt, die Bedeutung des Lehrplans 21 für den Bereich der Sonderschulung aufzuarbeiten. Die Arbeitsgruppe hat dazu einen Fachbericht vorgelegt. Dieser äussert sich dazu, in welcher Art der Lehrplan 21 für die Förderung von Schülerinnen und Schüler mit verstärkten Massnahmen genutzt werden kann. Er legt dar, welche Bedeutung die im Lehrplan ausgewiesenen Grundansprüche für Schülerinnen und Schüler mit verstärkten Massnahmen haben und zeigt auf, wie der Lehrplan in den Kontext von bestehenden Instrumenten im Bereich von verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen (ICF, SAV, SSG) eingebettet werden kann.
Der Schlussbericht der Arbeitsgruppe wurde von der Kommission Volksschule im Januar 2018 verabschiedet.
Die Regelungen im Bereich der Sonderschulung liegen in der Hoheit der Kantone. Der Fachbericht stellt die Überlegungen der Arbeitsgruppe dar und dient den zuständigen Gremien der Kantone als Materialsammlung für ihre Arbeiten zur Umsetzung des Lehrplans 21.